Grundsatz der Einheitlichkeit betreuerischen Handelns
Betreuungsspezifische Leistungen in allen Lebensbereichen des behinderten Menschen (Wohnbetreuung, tagesstrukturierende Maßnahmen und pädagogisch/therapeutische Fachdienste) werden in einem einheitlichen Instrumentarium begründet und beschrieben. Das fachliche Konzept der Betreuung, die Konzeption zur Teamarbeit und zur betrieblichen Organisation ermöglicht diese einheitliche Betrachtungsweise.
Grundsatz der Fachlichkeit von Betreuung
- Eigenwert jeder Lebensform, d.h. auch die Lebensformen, die keinem produktiven Nutzen dienen, besitzen einen Wert in sich selbst („Der Mensch lebt, um zu leben“)
- Bereicherung der vorhandenen Lebensform als Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Menschen im Rahmen seiner Möglichkeiten
- Allgemeinheit und Normalität der Lebensformen löst die Unterscheidung von behindertenspezifischen und nichtbehindertem Leben auf. Individuelle Unterschiede ergeben sich im Grad der Bildung der Lebensformen. So tritt z.B. die Lebensform der Selbstbewegung als einfache Bewegungsstereotypie, als gebildeter Tanz oder als sportliche Aktivität in Erscheinung.
Grundsatz der Bestimmung des individuellen Hilfebedarfs
Der individuelle Hilfebedarf wird in Leistungspaketen inhaltlich und zeitlich beschrieben. Die Leistungen zielen auf Selbständigkeit, Wahlfreiheit und Lebensqualität für den betreuten Menschen.
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