GBM – Schweiz
Im Zentrum des Projektes steht der Betreuungsbedarf behinderter Menschen, die Ermittlung der angemessenen Betreuung und der freie Zugang der Menschen mit Behinderung zu den benötigten Unterstützungsleistungen.
Das GBM – Verfahren wurde im Kanton Zürich / Schweiz im Rahmen des wif– Projektes 1/2800 eingeführt und evaluiert:
Das wif!-Projekt "Finanzierungskonzept und Leistungsauftrag für Behinderteneinrichtungen im Erwachsenenbereich" wurde im Jahr 1993 mit den folgenden Zielen gestartet:
- Welche Bedürfnisse behinderter Menschen im Auftrag und mit den Mitteln der öffentlichen Hand gedeckt werden sollen;
- Mit welchen Leistungen diese Bedürfnisse befriedigt werden sollen;
- Von welchen stationären und/oder ambulanten Organisationen diese Leistungen erbracht werden sollen.
Die strategischen Rahmenbedingungen des Projektes wurden wie folgt festgelegt:
- Behinderte Menschen erhalten die ihrem Bedarf entsprechenden Leistungen (quantitativ und qualitativ), unabhängig von ihrem Lebensort im Kanton Zürich. Sie sind in der Wahl des Leistungserbringers frei.
- Der Bedarf wird im direkten Kontakt mit den behinderten Menschen und im ganzen Kanton (später hoffentlich gesamtschweizerisch) einheitlich (bzw. mit kompatiblen Mitteln) geklärt.
- Leistungsaufträge (Kontrakte) zwischen dem Kanton Zürich/der Invalidenversicherung und den Wohnheimen, Werkstätten, Beratungsdiensten, Transportdiensten usw. sichern, dass die Leistungen bedarfsgerecht und wirtschaftlich erbracht werden.
Im Zentrum des Projektes stehen der Betreuungsbedarf behinderter Menschen, die Ermittlung der angemessenen Betreuung und der freie Zugang der Menschen mit Behinderung zu den benötigten Unterstützungsleistungen.
Die Modellvorstellung für geeignete Formen der Finanzierung und Steuerung in der Versorgung von Menschen mit Behinderung beruht auf der Grundidee, dass die Politik auf der Grundlage des gegebenen Bedarfs einen Gesamtleistungsrahmen definiert, der in einzelne Leistungsaufträge an die Institutionen heruntergebrochen werden soll. Diese regeln mindestens Art und Umfang der Leistung, die Qualität der Leistungen, die Leistungsberechtigten sowie Preis und Abgeltung der Leistung. Die Behinderten wiederum können ihren Betreuungsbedarf am Angebot einer dieser Institutionen einlösen.
Dieses Konzept, aber auch eine allfällige spätere Subjektfinanzierung setzt die Formulierung von Normaufwänden voraus.
Die Ergebnisse dieses Modellversuchs liegen nun vor, die Evaluation der Ergebnisse bildet Bestandteil eines vorliegenden Berichtes. Aus der Sicht des Evaluators bildet der Einsatz des GBM einen fruchtbaren Zugang zu den Fragestellungen des wi!f-Projektes 1/2800.
In diesem Zusammenhang wurde anhand der Bedarfserhebung auf der Grundlage des FIL und der Aufwandserhebung (auf der Grundlage des FOB) zwei valide „Schweizer Bezugssätze“ für den Bereich Wohnen (Wohnheim und Aussenwohngruppen) gebildet.
Die beiden Bezugssätze bilden die Grundlage für die entsprechenden Hilfebedarfsgruppen nach GBM, die bislang im Kanton Zürich jedoch noch nicht relevant für die Finanzierung sind.
Ein Interesse an interner bedarfsgerechter Ressourcenverteilung besteht jedoch nach wie vor auch bei den teilnehmenden Einrichtungen. Am wif-Projekt beteiligt waren: Stiftung zur Palme, Wohnheim Schanzacker, Wohnheim Zwyssigstrasse, Sechtbachhuus, Werkheim Stöckenweid und die Stiftung Wagerenhof. Abgesehen von der Stiftung Wagerenhof haben alle anderen Institutionen im Rahmen der Bezugssatzermittlung eine flächendeckende Aufwandserhebung mit dem FOB auf der alten EDV –Version durchgeführt.
Alle 6 Einrichtungen sind – wie in der Schweiz vorgeschrieben – mindestens nach BSV –Kriterien zertifiziert und haben ein QM –System mit dem GBM als Grundlage für den Kernprozess der Betreuungsplanung entwickelt und eingeführt.
Die Umstellung auf die neue Softwarelösung von All-for-one und dem Betreuungskalender erforderte eine Neukonzipierung der Aufwandserhebung und eine neue Ausrichtung der EDV – Handhabung.
Alle 6 Einrichtungen haben auf die neue Software umgestellt. Der Schwerpunkt im Einsatz des Betreuungskalender liegt momentan auf der Ressourcenerhebung, die Möglichkeit den Betreuungskalender als Planungsinstrument für die Arbeitsorganisation – insbesondere in Verbindung mit dem Gruppenbuch – zu gebrauchen, ist zumindest vorerst, zweitrangig.
Ein weiterer Ausbau des Kalenders als Planungsgrundlage und für die Arbeitsorganisation für die Wohn- und Beschäftigungsgruppen ist möglich und wäre wünschenswert.
Genutzt wird die neue Software auch auf der Ebene Betreuungsplanung unter Verwendung diverser Personenbögen.
Anzumerken ist noch, dass die Motivation für eine objektive und bedarfsgerechte Ressourcenverteilung bei den MitarbeiterInnen erfreulich gross war.
Am 18. November 2004 wurde in einer Volksabstimmung der NFA (Neuer Finanzierungsausgleich) angenommen. Damit sind künftig nicht mehr das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), sondern die Kantone für die Verteilung der Mittel zuständig.
Auf diesem Hintergrund hat sich der Kanton Solothurn in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen für das GBM als Finanzierungsgrundlage entschieden. Vorausgegangen ist eine sorgfältige Prüfung verschiedener Verfahren.
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