Das GBM-Verfahren aus der Sicht eines Anwenders aus der Schweiz:

VEBO, Solothurnische Eingliederungsstätte für Behinderte.

Die VEBO (CH-4702 Oensingen, www.vebo.ch) hat dem BeB freundlicherweise die Abdruckerlaubnis für das VEBO FENSTER" Nr.2/06 erteilt.

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