Das GBM-Verfahren aus der Sicht eines Anwenders aus der Schweiz:
VEBO, Solothurnische Eingliederungsstätte für Behinderte.
Die VEBO (CH-4702 Oensingen, www.vebo.ch) hat dem BeB freundlicherweise die Abdruckerlaubnis für das „VEBO FENSTER" Nr.2/06 erteilt.